Ablauf einer Investition LIGNUM nobilis
LIGNUM nobilis funktioniert einfacher, als es auf den ersten Blick scheint. Siehe Ablaufschema
1. Zeichnungsphase
Schritt 1.1.
Der Anleger unterzeichnet zwei Ausfertigungen des Kauf- und Dienstleistungsvertrag sowie zwei Ausfertigungen des korrespondierenden Sicherungsvertrages und der Vermittler zeichnet gegen als vollmachtloser Vertreter von LIGNUM, wodurch die Verträge zustande gekommen sind, vorausgesetzt, die Verträge werden durch LIGNUM genehmigt.
Der Anleger unterzeichnet – ebenfalls in zwei Ausfertigungen – das Gesprächsprotokoll über das/die Verkaufsgespräch(e), das/die der Vermittler über die Vermögensanlage mit ihm geführt hat, und bewahrt seine Ausfertigung zusammen mit den Verträgen auf.
Schritt 1.2.
Der Anleger überweist den Kaufpreis bis spätestens zum vertraglich vereinbarten Eingangstermin an
Kontoinhaber: LIGNUM Edelholz Investitionen AG
Kontonummer: 642 815 501
Kreditinstitut: Commerzbank AG, Berlin
Bankleitzahl: 100 400 00
Schritt 1.3.
Der Vermittler leitet die Vertragsausfertigungen in zweifacher Ausfertigung an LIGNUM zur Genehmigung durch LIGNUM weiter. Den Vertragsunterlagen ist eine Ausfertigung des Gesprächsprotokolls im Original sowie eine Ausweiskopie des Käufers / der Käufer beizulegen.
LIGNUM sendet eine Ausfertigung der Verträge an den Anleger zurück. Der Vermittler erhält die angenommenen Vertragsunterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Schritt 1.4.

- LIGNUM bestimmt die konkreten Parzellen mit der Sicherheit des Anlegers anhand der GPS-Koordinaten, teilt ihm diese Koordinaten mit und stellt daraufhin beim öffentlichen Pfandregister den Antrag auf Eintragung des Besonderen Pfandrechts für den Anleger.
- Sobald die Eintragungsmitteilung vom Pfandregister eingeht, wird diese an den Bevollmächtigten zusammen mit Kopien des korrespondierenden Sicherungsvertrages weitergeleitet, woraufhin der Bevollmächtigte dem Anleger gegenüber gemäß dem Vertretungsvertrag verpflichtet ist.
- Schließlich erhält der Anleger ein Schreiben vom Bevollmächtigten, mit dem bestätigt wird, dass der Bevollmächtigte dem Aleger gegenüber auf Grund des Vertretungsvertrages verpflichtet ist und dass das Besondere Pfandrecht für den Anleger in das Pfandregister an erster Stelle eingetragen ist (unter Nennung der konkreten Parzellen).
2. Während der Laufzeit
In regelmäßigen Abständen wird der Anleger über die Entwicklung von LIGNUM und der Pflanzungen informiert.
Der Bevollmächtigte für das Besondere Pfandrecht wacht darüber und bestätigt dies dem Anleger regelmäßig.
3. Vorzeitige Beendigung der Investition auf Wunsch des Anlegers
Schritt 3.1.
Der Anleger teilt LIGNUM mit, dass er vorzeitig liquidieren, d. h. vorzeitig den Geldrückfluss haben möchte.
Schritt 3.2.
LIGNUM stimmt mit dem Anleger ab, zu welchen Konditionen er liquidieren möchte, sowie die vertragliche Form der Liquidierung.
Schritt 3.3.
LIGNUM schaltet seine Vermittler zur Findung eines neuen Anlegers ein, der an den Erstanleger leistet.
Schritt 3.4.
Vorausgesetzt, die vom ersten Anleger gewünschten Konditionen sind marktkonform/für einen neuen Anleger attraktiv, ist damit zu rechnen, dass sich ein neuer Anleger findet. Garantiert ist das nicht.
4. Planmäßige Beendigung der Investition
In den jeweiligen vertraglichen Ernte- und Lieferjahren, mit einer Nachfrist von 3 Monaten, liquidiert (vermarktet) LIGNUM für den Anleger (exakt: Auf seine Rechnung!) das durch den Anleger gekaufte Edelholz zu möglichst hohen Preisen – nach den Regeln, die für einen ordentlichen Dienstleister gelten – und überweist unverzüglich die jeweiligen Erlöse an den Anleger. Mit Liquidierung der letzten vertraglichen Edelholzlieferung ist die Vermögensanlage beendet.
Zu den Regeln eines ordentlichen Dienstleisters gehört insbesondere, dass LIGNUM zur Erzielung möglichst hoher Erlöse mindestens drei verschiedene Kaufangebote für das Edelholz des Anlegers einholt.
Grafisches Ablaufschema
Ein für Vertriebspartner aufbereitetes Ablaufschema können Sie HIER als PDF herunterladen.

